Grundsätzlich sollten die Tragsicherheitsnachweise nach DIN 18800 Teil 2 für stabilitätsgefährdete Bauteile mit Schnittgrößen nach Theorie 2. Ordnung unter Ansatz geometrischer Ersatzimperfektionen oder gleichwertiger Ersatzlasten geführt werden.
Die Untersuchung der Knickstabilität des Gesamttragwerkes macht die Durchführung der Ersatzstabnachweise für Biegeknicken überflüssig. Allerdings können diese mit den vom Programm ermittelten Knicklängen zu Vergleichszwecken trotzdem durchgeführt werden.
Der Nachweis gegen Biegedrillknicken muss hingegen zusätzlich und i.d.R. mit Hilfe des Ersatzstabverfahrens geführt werden. Hierfür sind die Schnittgrößen der Theorie 2. Ordnung zu verwenden, außerdem auch die automatisch ermittelten Knicklängen.
Unsinnig große Knicklängen für gering druckbeanspruchte Positionen werden für die Berechnung ausgeschaltet. Falls die Druckkraft eines Stabes Nk < 0.02 * Npl,d, dann wird Knicklänge gleich der Stablänge gesetzt.