In diesem Kapitel werden die Einstellungen zur Berechnung der Wohnfläche nach der 2. Berechnungsverordnung vom 23. November 1990 vorgenommen, die den markierten Raum betreffen.
Zu beachten ist, dass diese Verordnung im Bereich der Wohnflächenermittlung durch die Wohnflächenverordnung ersetzt wurde. Wohnflächenberechnungen nach 2. Berechnungsverordnung sind somit für aktuelle Bauvorhaben nicht mehr zulässig, sie können jedoch ein erster Anhalt für die weitere Berechnung sein.
Hier kann festgelegt werden, ob der selektierte Raum bei der Wohnflächenberechnung zu 100%, zu 50%, zu 25% oder gar nicht zu berücksichtigen ist.
Abhängig davon, welche Raumbezeichnung im Kapitel Allgemein eingegeben wurde, sind hier unterschiedliche Voreinstellungen getroffen, die aber vom Anwender beliebig überschrieben werden können.
Es wird davon ausgegangen, dass die Putzdicken in ViCADo nicht in den Wandeigenschaften definiert wurden. Somit ist der Putz nicht per se in der Wohnflächenermittlung berücksichtigt. In diesem Fall ist hier ein Häkchen zu setzen, um den Putz pauschal zu berücksichtigen - entweder durch einen Zuschlag in Höhe von 3% oder durch Berücksichtigung einer für den Raum durchschnittlichen Putz- und Bekleidungsdicke.
Das Häkchen ist nicht zu setzen, wenn die Putz- und Bekleidungsdicken bereits in den Wandeigenschaften berücksichtigt wurden, wovon aber abzuraten ist.
Siehe auch:
Eigenschaften Raum – Allgemein