Berücksichtigung der Behinderung der Biegedrillknickverformungen

DIN 18800 gibt die Möglichkeit, Maßnahmen im Tragsicherheitsnachweis zu berücksichtigen, welche die Biegedrillknickverformung erschweren bzw. ausschließen.

Anschaulich kann das Biegedrillknicken (Kippen) eines Trägers als das seitliche Ausweichen des Druckgurtes gedeutet werden. Der Zuggurt behindert diese Verformung in gewisser Weise. Beim vereinfachten Nachweis wird gedanklich der Druckgurt vom Rest des Trägers getrennt und dann für diesen "fiktiven" Druckstab ein Tragsicherheitsnachweis nach DIN 18800 Teil 2., Abschn. 3.2.1 geführt.

(c)Behinderung der Verdrehung durch Nachweis ausreichender Drehbettung
Oft werden biegedrillknickgefährdete Träger durch lasteinleitende Bauteile drehfederelastich gestützt. In vielen Fällen kann dann ein Nachweis entfallen. Ein Beispiel dafür wäre ein System mit Drehbettung durch Trapezblechdeckung:

Für die Bestimmung der vorhandenen Drehbettung wird ein Federmodell zugrundegelegt. Die Gesamtfedersteifigkeit setzt sich aus drei Anteilen zusammen:

(d)Biegedrillknicknachweis mit Berücksichtigung der Drehbettung
Bei nicht ausreichender Drehbettung (Gl. 8) wird die Drehfeder als fiktive Vergrößerung des Torsionsträgheitsmomentes IT,id berücksichtigt.

IT,id = IT + cJ,k . L2/(π2 . G)

Damit wird das ideale Biegedrillknickmoment MKi,y vergrößert. Es wird dann der allgemeine Biegedrillknicknachweis geführt mit Berücksichtigung der Drehfeder:

My ≤ 1
κM . Mpl,y,d