Weitere Einstellungen zu Wohnflächenberechnungen erreichen Sie im Systemmenü in der Rubrik Einstellungen auf "Voreinstellung Wohnflächenberechnung". Die getroffenen Einstellungen gelten für alle Wohnflächenermittlungen innerhalb des Modells, die über die Schaltflächen Raumliste - WoFlV oder Raumliste - II.BV erzeugt werden.
Die mb-seitigen Voreinstellungen entsprechen im Wesentlichen der Wohnflächenverordnung. Die Änderungsmöglichkeiten sind durch die Wohnflächenberechnung nicht abgedeckt.
Wohnflächenberechnung unter Dachschrägen
Wohnflächenberechnung unter Treppen
Berücksichtigung von weiteren Teilflächen
Vernachlässigung von weiteren Teilflächen
Laut Wohnflächenverordnung sind Räume unter Dachschrägen
mit einer lichten Höhe von h < 1m bei der Wohnflächenberechnung nicht zu berücksichtigen,
mit einer Lichten Höhe von 1m < h < 2m bei der Wohnflächenberechnung zu 50 % zu berücksichtigen,
mit einer lichten Höhe von h > 2m zu 100% zu berücksichtigen.
Soll bei der Berechnung von dieser Regelung abgewichen werden, können die Grenzen und die Gewichtungsgrade für 3 Stufen angegeben werden.
Laut Wohnflächenverordnung gelten für Räume unter Treppen die oben für die Räume unter Dachschrägen angegebenen Regelungen. Mithilfe der Einstellungen im Dialog können Sie
die oben festgelegten Regelungen für Dachschrägen übernehmen,
Grundflächen unter Treppen prinzipiell voll berücksichtigen,
Grundflächen unter Treppen prinzipiell unberücksichtigt lassen.
Türnischen sind bei der Grundflächenermittlung nach Wohnflächenermittlung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, Fensternischen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie bis zum Boden herunter reichen und breiter als 0,13m sind.
Der Dialog ermöglicht es, Fensternischen bzw. Türnischen grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen, indem das Häkchen in dieser Zeile entfernt wird. Wird der Haken gesetzt, ist eine individuelle Einstellung, ab welchem Maß bis zum Boden reichende Fensternischen berücksichtigt werden sollen, möglich. Das obenstehende Bild des Dialoges zeigt die Einstellung für eine Wohnflächenberechnung gemäß Verordnung.
Die Wohnflächenverordung schreibt vor, Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen von der Wohnfläche abzuziehen, sofern sie höher als 1,50m sind und deren Fläche größer als 0,1 m² beträgt. Im Dialog kann eingestellt werden, ob die Grundflächen dieser Bauteile davon abweichend nicht von der Grundfläche abgezogen werden sollen. Nach Setzen eines Häkchens werden die Bauteile von der Grundfläche abgezogen, sofern sie größer sind als der angegebene Wert.
Darüberhinaus kann angegeben werden, wenn Erker, die eine vom Anwender einzugebende Größe nicht überschreiten, von der Grundfläche abgezogen werden sollen. Hierzu gibt es in der Wohnflächenverordnung keine Regelung.