Berechnungseinstellungen für die Berechnung nach WoFlV

Weitere Einstellungen zu Wohnflächenberechnungen erreichen Sie im Systemmenü in der Rubrik Einstellungen auf "Voreinstellung Wohnflächenberechnung". Die getroffenen Einstellungen gelten für alle Wohnflächenermittlungen innerhalb des Modells, die über die Schaltflächen Raumliste - WoFlV oder Raumliste - II.BV erzeugt werden.

Die mb-seitigen Voreinstellungen entsprechen im Wesentlichen der Wohnflächenverordnung. Die Änderungsmöglichkeiten sind durch die Wohnflächenberechnung nicht abgedeckt.  

Inhalt

Wohnflächenberechnung unter Dachschrägen

Wohnflächenberechnung unter Treppen

Berücksichtigung von weiteren Teilflächen

Vernachlässigung von weiteren Teilflächen

 

Wohnflächenberechnung unter Dachschrägen

Laut Wohnflächenverordnung sind Räume unter Dachschrägen

Soll bei der Berechnung von dieser Regelung abgewichen werden, können die Grenzen und die Gewichtungsgrade für 3 Stufen angegeben werden.

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Wohnflächenberechnung unter Treppen

Laut Wohnflächenverordnung gelten für Räume unter Treppen die oben für die Räume unter Dachschrägen angegebenen Regelungen. Mithilfe der Einstellungen im Dialog können Sie

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Berücksichtigung von weiteren Teilflächen

Türnischen sind bei der Grundflächenermittlung nach Wohnflächenermittlung grundsätzlich nicht zu berücksichtigen, Fensternischen sind nur zu berücksichtigen, wenn sie bis zum Boden herunter reichen und breiter als 0,13m sind.

Der Dialog ermöglicht es, Fensternischen bzw. Türnischen grundsätzlich unberücksichtigt zu lassen, indem das Häkchen in dieser Zeile entfernt wird. Wird der Haken gesetzt, ist eine individuelle Einstellung, ab welchem Maß bis zum Boden reichende Fensternischen berücksichtigt werden sollen, möglich. Das obenstehende Bild des Dialoges zeigt die Einstellung für eine Wohnflächenberechnung gemäß Verordnung.

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Vernachlässigung von weiteren Teilflächen

Die Wohnflächenverordung schreibt vor, Schornsteine, Vormauerungen, Bekleidungen, freistehende Pfeiler und Säulen von der Wohnfläche abzuziehen, sofern sie höher als 1,50m sind und deren Fläche größer als 0,1 m² beträgt. Im Dialog kann eingestellt werden, ob die Grundflächen dieser Bauteile davon abweichend nicht von der Grundfläche abgezogen werden sollen. Nach Setzen eines Häkchens werden die Bauteile von der Grundfläche abgezogen, sofern sie größer sind als der angegebene Wert.

Darüberhinaus kann angegeben werden, wenn Erker, die eine vom Anwender einzugebende Größe nicht überschreiten, von der Grundfläche abgezogen werden sollen. Hierzu gibt es in der Wohnflächenverordnung keine Regelung.

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